Steuererklärung Informationserteilung

    elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

    Beschreibung

    Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.

    Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Voraussetzung zur Gewährung einer Stundung ist der Nachweis zu erbringen, dass die Leistungen der Forderung eine erhebliche oder unbillige Härte für die oder den Zahlungspflichtigen bedeuten würde. Eine solche Härte im Sinne des Gesetzes besteht in der Regel dann, wenn durch die Zahlung der Forderungen die Existenz der Zahlungspflichtigen nachhaltig gefährdet wäre und dies durch eine Stundung abgewendet werden kann. Eine Stundung ist nicht mehr möglich, wenn bereits gemahnt wurde. In diesem Zusammenhang sind folgende Hinweise zu beachten. Es ist erforderlich, die wirtschaftliche Situation der oder des Zahlungspflichtigen konkret darzulegen und nachzuweisen. Dazu sind die Anlagen 1 und 2 bzw. 3 auszufüllen und mit entsprechenden Unterlagen vollständig zu belegen. Außerdem ist zu belegen, dass der fällige Betrag aktuell nicht auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen ist. (Bescheinigungen von zwei Kreditinstituten erforderlich). Sollten die vorgenannten Voraussetzungen für eine Stundung gegeben sein, so ist grundsätzlich zusätzlich die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erforderlich. Wird die Stundung bewilligt ist zu beachten, dass Zahlungen zu dem betreffenden Kassenzeichen nicht mehr abgebucht werden können. Alle Forderungen sind eigenständig pünktlich zur Fälligkeit zu überweisen. Für eine gestundete Forderung fallen Stundungszinsen an. Die Zinsen werden nach den gesetzlichen Grundlagen erhoben und im Stundungsbescheid entsprechend ausgewiesen. Bei Steuerforderungen betragen die Stundungszinsen nach des § 238 AO der Abgabenordung (AO) monatlich ein Prozent des auf 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages. Auskunft erteilt Ihre zuständige Sachbearbeiterin/ Ihr zuständiger Sachbearbeiter der Stadtkasse Stadtkasse@moenchengladbach.de. Auskunft zur Steuerfestsetzung erhalten Sie beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben Steuern@moenchengladbach.de.

    Online-Dienst

    Stundungsantrag

    ID: L100002_123413832

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Nicodemstraße 8

    41068 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufstellung der zwingend einzureichenden Unterlagen finden Sie hier. Bitte stellen Sie die Unterlagen vor dem Ausfüllen des Onlineformulars zusammen. gültiger Ausweis/ID Karte Vorder- und Rückseite Alle Seiten des betreffenden Bescheides Einkommensnachweise ( Steuerbescheid, Rentenbescheid, letzten 3 Lohnabrechnungen oder Bescheid über Bezug von Sozialleistungen) Kontoauszüge der letzten 3 Monate Nachweis über den gescheiterten Versuch der Fremdfinanzierung bei mindestens drei Kreditinstituten Angaben und Nachweis über die Sicherheitsleistungen ( z.B. Grundbuchauszug, Abtretungserklärung, Auszug Sparbücher)

    Formulare

    Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

    Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)

    §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

    § 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

    Weitere Informationen

    Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.

    Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?

    Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter "FAQ" nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de

    Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.

    Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?

    Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.

    Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?

    Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische und zum Teil bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verbrauchsteuer, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, Kraftfahrzeugsteuer, Wirtschaftliche Verflechtungen, Luftverkehrsteuer, Wegzugsbesteuerung, Steuerhilfsperson - steuerlich Beauftragte, Steuerabzug, Gewerbesteuer, Sicherungsübereignung, Körperschaftsteuer, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Familienleistungsausgleich, Verpfändung, Stundung, Bargeldverkehr, Investitionszulage, Ertragsteuer, Zölle, Abtretung, Feststellung, Vollmacht, Feuerschutzsteuer, Abzugsteuer, Prüfungen/Prüfungsdienst, Kapitalertragsteuer, Bescheinigung außerhalb EU/EWR, Steuern, Versicherungssteuer, Abgabenordnung, Einkommensteuer, Doppelbesteuerung, Auslandsbeziehungen, Gemeinnützigkeit, Zertifizierung, Kirchensteuer, Investmentgesellschaft, Lohnsteuer, Umsatzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de