Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern stellen.

    Denkmäler/Kulturgüter sind

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

    2. Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,

    3. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,

    4. Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) eingetragen ist und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

    wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.

    Online-Dienst

    Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) #OnlineDL#

    ID: L100002_123595051

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Fachbereich Finanzen Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495242 963331

    Fax: +495242 963278

    E-Mail: Ute.Schmidt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Abteilung Finanzmanagement und Abgabewesen gehört u.a. das strategische Finanzmanagement, die Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltung sowie die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen. Im Bereich Abgabewesen werden die kommunalen Steuern sowie Abfall-, Abwasser und Straßenreinigungsgebühren erhoben. Auch die Organisation von Abfallentsorgung und Straßenreinigung ist Aufgabe der Abteilung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bescheinigung in Steuersachen erfordert keine besonderen Dokumente.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bescheinigung in Steuersachen ist eine antragsgebundene Leistung. Abseits des Antrags sind jedoch keine Voraussetzungen zu beachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) § 1 Nr. 4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter dem Punkt "Dienste" können Sie eine Bescheinigung online beantragen. Wir prüfen den Antrag und lassen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zukommen.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bescheinigung in Steuersachen sind abseits der 14-tätigen Zahlungsfrist keine weiteren Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Steuerbescheinigung Denkmal, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuerbescheinigung Baumaßnahme am Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de