Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern stellen.

    Denkmäler/Kulturgüter sind

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

    2. Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,

    3. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,

    4. Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) eingetragen ist und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

    wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet. Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, ist zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter 0221 / 22121021.Sie erreichen die Vollstreckungsabteilung per Telefon unter 0221 / 221-21564 oder per E-Mail an vollstreckung@stadt-koeln.de Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in dem an Sie gerichteten Schreiben vermerkt, Sie können diese unmittelbar kontaktieren.

    Online-Dienst

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    ID: L100002_121796686

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

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    50672 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 9 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-21540

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21564

    E-Mail: vollstreckung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Kämmerei - Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Str. 151-153

    50672 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49221 / 221 21564

    E-Mail: unbedenklichkeitsbescheinigung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Pass oder amtliches IdentitätsdokumentFügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wirdSchriftliche Vollmacht,wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20 Euro. Im Fall der persönlichen Vorsprache ist die Gebühr bar zu bezahlen.Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab zu überweisen.Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse, IBAN DE30 3705 0198 0009 3029 51 , BIC COLSDE33XXX bei der Sparkasse KölnBonn. Erforderlich ist die Angabe des Kassenzeichens "970900021324" sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Steuerbescheinigung Denkmal, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuerbescheinigung Baumaßnahme am Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de