Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern stellen.

    Denkmäler/Kulturgüter sind

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

    2. Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,

    3. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,

    4. Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) eingetragen ist und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

    wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, ob oder in welcher Höhe Steuerrückstände bei der Stadt Willich bestehen. Sie ist eine zweckgebundene, befristete Bescheinigung.

    Online-Dienst

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    ID: L100002_121848114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gebührenhaushalte/Gewerbesteuer

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teamkoordination Steuern und Gebühren

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundespersonalausweis / Reisepass

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung onlineBeantragung formlos schriftlich oder mündlichBei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, mit. Bei Onlinebeantragung fügen Sie eine Kopie des Ausweises als Anlage bei.Zweck der Bescheinigung Geben Sie bitte an, zu welchem Zweck die Bescheinigung erforderlich ist und wem sie vorzulegen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Steuerbescheinigung Denkmal, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuerbescheinigung Baumaßnahme am Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de