Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern stellen.

    Denkmäler/Kulturgüter sind

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

    2. Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,

    3. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,

    4. Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) eingetragen ist und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

    wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bescheinigung in Steuersachen informiert über das Steuerverhalten einer Person oder Firma. Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, zur Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit oder für die Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Bescheinigung, wenn Sie keine Steuerschulden bei der Stadt Neuss haben. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung dann per Post. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Neuss zuständig sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neuss haben. Falls der Antrag für eine Firma gestellt wird, muss diese Ihren Sitz in Neuss haben. Falls dies nicht der Fall sein sollte und Sie trotzdem eine Bescheinigung aus Neuss benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (steueramt@stadt.neuss.de). Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher unter steueramt@stadt.neuss.de einen Termin. Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Online-Dienst

    Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

    ID: L100002_123441456

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Nutzung des Online-Verfahrens Zur Identifizierung ist eine Kopie oder ein Foto eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis) erforderlich. Bitte erzeugen Sie diese Datei bevor Sie den Online-Dienst aufrufen.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Gewerbe muss einen Sitz in Neuss haben. Geschäftsführer*Innen müssen in den letzten 5 Jahren (einmal) in Neuss gemeldet gewesen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie direkt online stellen. Sollten Sie für mehrere Personen eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie den Onlinedienst mehrfach durchlaufen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung per Post zugesandt.

    Fristen

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Steuerbescheinigung Denkmal, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuerbescheinigung Baumaßnahme am Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de