Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern stellen.

    Denkmäler/Kulturgüter sind

    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,

    2. Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,

    3. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,

    4. Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) eingetragen ist und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

    wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt. Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung einer Güterfernverkehrserlaubnis einer Spielhallenerlaubnis einer Reisegewerbekarte einer Maklererlaubnis einer Taxenerlaubnis einer Schankerlaubnis Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für beide Ehepartner erforderlich. Bei Gesellschaften wird eine steuerliche Unbedenklichkeisbescheinigung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.

    Online-Dienst

    Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    ID: L100002_123688516

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    22 Stadtdienst Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3618

    Fax: 0212 290-3606

    E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann hier online beantragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll. Folgende Angaben werden benötigt: zum Anlass der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Steuerbescheinigung Denkmal, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuerbescheinigung Baumaßnahme am Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de