Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie Ihre sogenannten Nebenwohnungen, auch als Zweitwohnungen bezeichnet, bei der Meldebehörde, in deren Bezirk die jeweilige Nebenwohnung liegt, anmelden. Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben. Als Zweitwohnung gelten in bestimmten Kommunen auch alle Mobilheime, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden.

    Beschreibung

    • Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. 
    • Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben jeder weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) neben der Hauptwohnung erhoben werden. 
    • Die Städte und Gemeinden in NRW können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. 
    • Die Zweitwohnungssteuer beträgt in der Regel zwischen 10 bis 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. 
    • In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. 
    • Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
    • Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). 
    • Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
    • Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind Personen, die eine faktische Hauptwohnung unterhalten und sich aber mit Nebenwohnung anmelden" (z.B. Verheiratete Berufspendler*innen) 

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hat jemand zum eigenen persönlichen Lebensbedarf oder zum Lebensbedarf der eigenen Familie eine Nebenwohnung, so ist diese Wohnung zweitwohnungssteuerpflichtig.

    Online-Dienst

    Zweitwohnungssteuer

    ID: L100002_123748302

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

    • Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
    • ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten

    In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:

    • Größe der Zweitwohnung (in qm)
    • Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
    • Nettokaltmiete (nur als Mieter)
    • Baujahr (nur als Eigentümer)
    • ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuertatbestände werden auf dem amtlichem Vordruck erklärt. Weitere zu erbringende Unterlagen unterscheiden sich im Einzelfall und lassen sich nicht verallgemeinern.

    Formulare

    Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Stadt Velbert. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist, wer im Gebiet der Stadt Velbert eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Eine Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden kann. Eine Wohnung dient als Zweitwohnung, wenn diese von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird oder wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. "Innehaben" im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung setzt voraus, die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung zu haben. Eine mietende Person besitzt die rechtliche Verfügungsgewalt in der Regel aufgrund eines Mietvertrages. Bei einer Eigentümerin oder einem Eigentümer liegt "Innehaben" vor, wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    • KAG, kommunale Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
    • Kommunale Satzungsteuer

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer erfolgt nach den Vorschriften der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Velbert in der jeweils gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus
    • Laden Sie die Nachweise hoch
    • Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
    • Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
    • Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung ausgefüllt und unterschrieben einzureichen oder online unter Onlinedienstleistungen abzugeben.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, soweit die Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.

    Kosten

    Kommunal unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eventuell Meldestatus korrigieren:

    • Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
    • Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Zweitwohnungssteuer unterliegen solche Wohnungen nicht, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen (zum Beispiel Kinderheime), die als Zufluchtswohnungen in Frauenhäusern dienen, die verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Personen aus beruflichen Gründen im Gebiet der Stadt Velbert innehaben, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. Dies gilt nicht, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend von der ehelichen Wohnung aus wahrgenommen wird. Ausgenommen sind ferner solche Zweitwohnungen, bei denen eine Besteuerung nicht zu einer Beeinträchtigung des ehelichen Zusammenlebens führt, insbesondere weil die Zweitwohnung von beiden Eheleuten aus beruflichen Gründen gemeinschaftlich neben einer Hauptwohnung bewohnt wird. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

    Weitere Informationen

    Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: jede Person, die einen Zweitwohnsitz hat (keine Vergünstigungen für z. B. Studenten, Rentner etc.) Studierende, deren Erstwohnsitz im Elternhaus liegt Keine Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: Aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnungen eines nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartners, dessen Familienwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet. Nebenwohnsitze, die in der elterlichen Wohnung angegeben werden Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt werden Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen) Räume zum Zwecke des Strafvollzugs

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufwandsteuer, Steuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Ferienwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de