Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie Ihre sogenannten Nebenwohnungen, auch als Zweitwohnungen bezeichnet, bei der Meldebehörde, in deren Bezirk die jeweilige Nebenwohnung liegt, anmelden. Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben. Als Zweitwohnung gelten in bestimmten Kommunen auch alle Mobilheime, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden.

    Beschreibung

    • Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. 
    • Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben jeder weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) neben der Hauptwohnung erhoben werden. 
    • Die Städte und Gemeinden in NRW können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. 
    • Die Zweitwohnungssteuer beträgt in der Regel zwischen 10 bis 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. 
    • In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. 
    • Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
    • Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). 
    • Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
    • Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind Personen, die eine faktische Hauptwohnung unterhalten und sich aber mit Nebenwohnung anmelden" (z.B. Verheiratete Berufspendler*innen) 

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum 1.1.2010 hat die Stadt Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer eingeführt.Was versteht man unter einer "Zweitwohnung"?Jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Mönchengladbachs befindet. Wie wird "Wohnung" definiert?Wohnung im Sinne der Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann. Was genau wird besteuert?Der Steuergegenstand ist das Innehaben einer Wohnung in Mönchengladbach neben der Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist, vom Eigentümer selbst bewohnt wird oder leer steht, spielt dabei keine Rolle. Auch Studenten mit Zweitwohnung in Mönchengladbach und Hauptwohnung bei den Eltern unterliegen nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zweitwohnungssteuerpflicht. Gibt es Ausnahmen? 1. Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 2. Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen. 3. Keine zu besteuernde Zweitwohnung liegt vor, wenn es sich bei der Zweitwohnung in Mönchengladbach um das ehemalige "Kinderzimmer" in der elterlichen Wohnung handelt. 4. Wohnungen, die von Personen, die verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben und von Ihrem Ehe- / Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, aus beruflichen Gründen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach genutzt werden, wenn sich die eheliche oder lebenspartnerschaftliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet und sich durch die Benutzung der Zweitwohnung eine nicht unerhebliche Fahrzeitverkürzung ergibt. Ausgenommen sind solche Zweitwohnungen, bei denen eine Besteuerung nicht zu einer Beeinträchtigung des ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Zusammenlebens führt, insbesondere weil die Zweitwohnung von beiden Ehepartnern bzw. Lebenspartnern gemeinschaftlich neben der Hauptwohnung bewohnt wird. Zur Feststellung dient die entsprechende Anlage zur Steuererklärung. Bemessungsgrundlage = die im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete Steuersatz = 10 Prozent der Bemessungsgrundlage Beispiel für ein komplettes Jahr: 200,00 Euro Nettomonatskaltmiete x 12 Monate = 2.400,00 Euro, hiervon 10 Prozent = 240,00 Euro Zweitwohnungssteuer. Mietwertberechnung Ist die Wohnung in Ihrem Eigentum oder wird sie Ihnen unentgeltlich überlassen, wird stattdessen die ortsübliche Miete gemäß dem Mietspiegel der Stadt Mönchengladbach angesetzt. Wann beginnt bzw. endet die Steuerpflicht? Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Innehabens der Zweitwohnung und endet mit dem letzten Tag des Innehabens der Zweitwohnung. Wann wird die Steuer fällig? Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wie verhält es sich, wenn in meiner Miete Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind? In diesem Fall sind diese zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessen zu kürzen. Gibt es Ermäßigungstatbestände? Nein. Es gibt keine Vergünstigungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Studenten, Rentner). Gibt es bei dem Steuerbetrag eine Untergrenze (Kleinbetragsgrenze)? Ja, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer verzichtet, wenn der Steuerbetrag im Veranlagungszeitraum geringer als 10,00 Euro ist. Muss ich als Vermieter Nachforschungen über meine Mieter betreiben? Nein, es besteht aber Auskunftspflicht, wenn man von einer Zweitwohnung weiß.

    Online-Dienst

    Zweitwohnungssteuer

    ID: L100002_123416892

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2 (Zugang

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

    • Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
    • ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten

    In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:

    • Größe der Zweitwohnung (in qm)
    • Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
    • Nettokaltmiete (nur als Mieter)
    • Baujahr (nur als Eigentümer)
    • ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um das Formular online einreichen zu können benötigen Sie: einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN die AusweisAPP AusweisApp - Startseite (bund.de) ein Konto der BundID Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten). Sie können das Formular aber auch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per E-Mail oder Post an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben senden.

    Formulare

    Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    • KAG, kommunale Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
    • Kommunale Satzungsteuer

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus
    • Laden Sie die Nachweise hoch
    • Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
    • Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
    • Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    Kommunal unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eventuell Meldestatus korrigieren:

    • Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
    • Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.

    Weitere Informationen

    Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: jede Person, die einen Zweitwohnsitz hat (keine Vergünstigungen für z. B. Studenten, Rentner etc.) Studierende, deren Erstwohnsitz im Elternhaus liegt Keine Zweitwohnungssteuer wird erhoben für: Aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnungen eines nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartners, dessen Familienwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet. Nebenwohnsitze, die in der elterlichen Wohnung angegeben werden Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt werden Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen) Räume zum Zwecke des Strafvollzugs

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufwandsteuer, Steuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Ferienwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de