Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen. Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wann beginnt die Steuerpflicht?Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.Abmeldung eines HundesDie Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_121989799

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Beschreibung

    Das Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    59411

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de