Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.
Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.
Online-Dienst
Hundesteuer - Anmeldung / Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
22 Steueramt
Beschreibung
Das Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
59423 Unna
Kontakt
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Weitere Informationen
Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen