Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von: einem Hund: 82,00 Euro zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro. Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben. Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
    Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von: einem Hund: 82,00 Euro zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro. Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben. Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

    Online-Dienste

    Hundesteuer

    ID: L100002_123813487

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    Technisch erstellt am 15.10.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Hundesteuer

    ID: L100002_140438526

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Hundesteuer Anmeldung für Werl, Stadt

    ID: L100002_121600335

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen; Abteilung Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922-800-0

    Fax: 02922-8002098

    E-Mail: post@werl.de

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Steuern und Abgaben

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    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 8002099

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    Abteilung Finanzen

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    Abteilung Finanzen

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    59457 Werl

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    Telefon mobil: 02922-8002098

    Fax: post@werl.de

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    Technisch erstellt am 19.12.2024

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    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundehaltung - Anmeldung/Abmeldung
    Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung Hundehaltung - Anmeldung/Abmeldung

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung
    Hundesteuersatzung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024