Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird 72,00 EUR Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden 90,00 EUR je Hund Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden: nach § 3 Landeshundegesetz 600,00 EUR je Hund nach § 10 Landeshundegesetz 300,00 EUR je Hund und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:Pittbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrieroder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:AlanoAmerican BulldogBullmastiffMastiffMastino EspanolMastino NapoletanoFila BrasileiroDogo ArgentinoRottweilerTosa Inu oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.Der Hundesteuerbescheid wird Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".Steuerermäßigung und SteuerbefreiungDie Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
    Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird 72,00 EUR Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden 90,00 EUR je Hund Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden: nach § 3 Landeshundegesetz 600,00 EUR je Hund nach § 10 Landeshundegesetz 300,00 EUR je Hund und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:Pittbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrieroder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:AlanoAmerican BulldogBullmastiffMastiffMastino EspanolMastino NapoletanoFila BrasileiroDogo ArgentinoRottweilerTosa Inu oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.Der Hundesteuerbescheid wird Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".Steuerermäßigung und SteuerbefreiungDie Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_123478864

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung "Steuern" ist eine Abteilung im Amt für Finanzen. Sie ist zuständig für die Verwaltung und Erhebung von Einnahmen in Form von kommunalen Steuern und Abgaben wie Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer, sowie Grundbesitzabgaben.Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen" bei den jeweiligen Dienstleistungen im Bereich "Kontakt".

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024