Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hierfür hat jeder Halter und jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug in eine andere Gemeinde. In diesen Fällen ist der Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Stadt Petershagen abzumelden.
Denken Sie bitte daran, dass eine An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Umzug nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Achtung: Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Petershagen zwingend erforderlich!
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
Hunde steuerlich an-, ab- oder ummelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen