Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde. Wer einen großen Hund in der Stadt Blomberg anmeldet, muss zusätzlich die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes einreichen (schwerer als 20 kg und/oder eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm). Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde. Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück. Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Blomberg mit dem Hund umziehen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122709141

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-451

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hund anmelden: persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter) Hund abmelden: persönliche Angaben des Halters die Hundesteuermarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) Ortsrecht der Stadt Blomberg / Stadt Blomberg (blomberg-lippe.de)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden/abmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de