Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, muss der Hundehalter Hundesteuer bezahlen. Diese variiert nach Anzahl und Art des Hundes.Für mehr Informationen zum Thema Hundesteuer, schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen". Die Hundesteuersatzung der Stadt Spenge gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiung und Ermäßigung. Dazu gehören beispielsweise: Steuerbefreiung Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Perosnen dienen. Für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Spenge aufhalten. Steuerermäßigung Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) [SGB II] oder Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) [SGB XII] beziehen, ermäßigt sich die Steuer um 50 % für einen Hund. Für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die zum nächsten bewohnten Gebäude mindestens 200 Meter entfernt liegen, beträgt die Ermäßigung 50 %. Für Hunde zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens mit mind. 400 Meter Entfernung zum nächsten Ortsteil, beträgt die Ermäßigung 75 %. Für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken gehalten werden, beträgt die Ermäßigung 50%. Einzelheiten zu weiteren Befreiungsmöglichkeiten sind der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge zu entnehmen. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen"

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung / -vergünstigung

    ID: L100002_123704605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich III Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) Hundesteuersatzung der Stadt Spenge

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de