Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer an­melden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hunde­halter*in zahlen. Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuer­pflicht finden Sie in unserer Hundesteuer­satzung Hier geht es zum Datenschutzinformationsblatt Befreiung der von in Deutschland ansässigen Tierschutzvereinen übernommenen Hunde: Hunde, die ab 01.07.2019 von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen wurden, können für 24 Monate ab Übernahme von der Hundesteuer befreit werden, wenn der jetzige Halter nicht der Vorbesitzer war.VoraussetzungenBestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt). Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt
    Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hundehalter*in zahlen. Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie in unserer Hundesteuersatzung Hier geht es zum Datenschutzinformationsblatt Befreiung der von in Deutschland ansässigen Tierschutzvereinen übernommenen Hunde: Hunde, die ab 01.07.2019 von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen wurden, können für 24 Monate ab Übernahme von der Hundesteuer befreit werden, wenn der jetzige Halter nicht der Vorbesitzer war.VoraussetzungenBestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt). Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt

    Online-Dienst

    Hund steuerlich anmelden / abmelden

    ID: L100002_123057203

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Kämmerei, Steuern und Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

    Kontakt

    Fax: 05221 189-693

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden. Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt: bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen “B,BL,aG,H,Gl“ benötigt für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt. VoraussetzungenBestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt). Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.
    Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden. Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt: bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen "B,BL,aG,H,Gl" benötigt für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt. VoraussetzungenBestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt). Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung
    Hundesteuersatzung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024