Hundesteuer Ermäßigung
    99102013149000

    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

    Sie erhalten für jeden Hund eine Steuermarke. Diese wird nach der Anmeldung zur Hundesteuer mit dem Steuerbescheid zugesandt. Sie ist dem Hund außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundbesitzes sichtbar anzulegen.

    Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung Ihres Hundes erfolgt nicht automatisch!

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

    Falls Sie einen gefährlichen Hund, einen sog. „Listenhund“ oder einen großen Hund (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) halten, müssen Sie den Hund zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Bünde anmelden.

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich. Sie erhalten für jeden Hund eine Steuermarke. Diese wird nach der Anmeldung zur Hundesteuer mit dem Steuerbescheid zugesandt. Sie ist dem Hund außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundbesitzes sichtbar anzulegen. Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung Ihres Hundes erfolgt nicht automatisch! Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Falls Sie einen gefährlichen Hund, einen sog. "Listenhund" oder einen großen Hund (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) halten, müssen Sie den Hund zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Bünde anmelden.

    Online-Dienst

    Anmeldung der Hundesteuer

    ID: L100002_122728558

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024
    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15
    32257 Bünde

    Kontakt speichern

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2025
    Technisch geändert am 03.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Bünde

    Hundesteuersatzung der Stadt Bünde

    Fristen

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Wenn der Hund dem Hundehalter durch Geburt von einer selbst gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Die Abmeldung eines Hundes muss der Hundehalter innerhalb von 2 Wochen, nachdem er den Hund veräußert oder abgeschafft hat oder der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt verzogen ist, vornehmen.

    Typisierung

    5

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024