Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Sie erhalten für jeden Hund eine Steuermarke. Diese wird nach der Anmeldung zur Hundesteuer mit dem Steuerbescheid zugesandt. Sie ist dem Hund außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundbesitzes sichtbar anzulegen.
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung Ihres Hundes erfolgt nicht automatisch!
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Falls Sie einen gefährlichen Hund, einen sog. „Listenhund“ oder einen großen Hund (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) halten, müssen Sie den Hund zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Bünde anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung der Hundesteuer
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Ansprechpartner
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle
Hundesteuersatzung der Stadt Bünde
Fristen
Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen