Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.
Online-Dienst
Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Für Emsdetten (Landkreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle
Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen