Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten. Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen. Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.
    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten. Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen. Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122823555

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Steuerbereich

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter des Bereichs Steuern erheben Steuern und Gebühren auf Grundlage der örtlichen Satzungen der Stadt Emsdetten und setzen diese fest. Zu den Steuern zählen: Grundsteuern, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer. Zu den Gebühren zählen: Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebühren für Unterhaltungsverbände und Regen- und Schmutzwassergebühren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)
    Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024