Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Datteln. Danach ist steuerpflichtig, wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt. Die Aufnahme sowie die Abgabe eines Hundes sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Die Steuer beträgt seit dem 1. Januar 2012 jährlich: 96 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, 108 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden, 120 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gesonderter Steuersatz für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen Des Weiteren wird seit dem 1. Januar 2012 für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ein gesonderter Steuersatz erhoben. Die Steuer beträgt den dreifachen Satz der oben genannten Steuersätze. Ab 1.1.2023 wird auf die Ausgabe von Hundesteuermarken verzichtet. Anzeigepflicht für große Hunde Nach der Landeshundeverordnung sind Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern auch dem Fachdienst Bürgerdienste anzuzeigen. Der Service Hundean- und abmeldung wird über das Serviceportal der Stadt Datteln angeboten. Den Link direkt zum Formular finden Sie unter "Formulare". Stundung (§ 222 Abgabenordnung (AO)) Auf schriftlichen Antrag kann eine Stundung von Hundesteuerforderungen gewährt werden, wenn der Steuerschuldner die Stundungsbedürftigkeit hinreichend begründet und nachweist, dass ihm die Aufbringung der Steuerschuld zum Fälligkeitstermin nicht möglich ist. Die Forderung kann ganz oder teilweise gestundet werden, sofern die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Im Stundungsantrag ist vom Steuerpflichtigen ein angemessener Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten. Stundungen sind zinspflichtig. Vom Fälligkeitstag der Steuerforderung an werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Stundungszinsen in Höhe von 0,5 v.H. pro Monat (= 6 % Zinsen pro Jahr) erhoben. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

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    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_126725253

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    Bürgerbüro

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    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

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