Hundesteuer Ermäßigung
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    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Datteln. Danach ist steuerpflichtig, wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt. Die Aufnahme sowie die Abgabe eines Hundes sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Die Steuer beträgt seit dem 1. Januar 2012 jährlich: 96 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, 108 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden, 120 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gesonderter Steuersatz für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen Des Weiteren wird seit dem 1. Januar 2012 für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ein gesonderter Steuersatz erhoben. Die Steuer beträgt den dreifachen Satz der oben genannten Steuersätze. Ab 1.1.2023 wird auf die Ausgabe von Hundesteuermarken verzichtet. Anzeigepflicht für große Hunde Nach der Landeshundeverordnung sind Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern auch dem Fachdienst Bürgerdienste anzuzeigen. Der Service Hundean- und abmeldung wird über das Serviceportal der Stadt Datteln angeboten. Den Link direkt zum Formular finden Sie unter "Formulare". Stundung (§ 222 Abgabenordnung (AO)) Auf schriftlichen Antrag kann eine Stundung von Hundesteuerforderungen gewährt werden, wenn der Steuerschuldner die Stundungsbedürftigkeit hinreichend begründet und nachweist, dass ihm die Aufbringung der Steuerschuld zum Fälligkeitstermin nicht möglich ist. Die Forderung kann ganz oder teilweise gestundet werden, sofern die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Im Stundungsantrag ist vom Steuerpflichtigen ein angemessener Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten. Stundungen sind zinspflichtig. Vom Fälligkeitstag der Steuerforderung an werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Stundungszinsen in Höhe von 0,5 v.H. pro Monat (= 6 % Zinsen pro Jahr) erhoben. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

    Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Datteln. Danach ist steuerpflichtig, wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt. Die Aufnahme sowie die Abgabe eines Hundes sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

    Die Steuer beträgt seit dem 1. Januar 2012 jährlich:

    • 96 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird,
    • 108 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden,
    • 120 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.

    Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gesonderter Steuersatz für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen

    Des Weiteren wird seit dem 1. Januar 2012 für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ein gesonderter Steuersatz erhoben. Die Steuer beträgt den dreifachen Satz der oben genannten Steuersätze.

    Ab 1.1.2023 wird auf die Ausgabe von Hundesteuermarken verzichtet.

    Anzeigepflicht für große Hunde

    Nach der Landeshundeverordnung sind Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern auch dem Fachdienst Bürgerdienste anzuzeigen.

    Der Service Hundean- und abmeldung wird über das Serviceportal der Stadt Datteln angeboten. Den Link direkt zum Formular finden Sie unter "Formulare".

    Stundung (§ 222 Abgabenordnung (AO))

    Auf schriftlichen Antrag kann eine Stundung von Hundesteuerforderungen gewährt werden, wenn der Steuerschuldner die Stundungsbedürftigkeit hinreichend begründet und nachweist, dass ihm die Aufbringung der Steuerschuld zum Fälligkeitstermin nicht möglich ist.

    Die Forderung kann ganz oder teilweise gestundet werden, sofern die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

    Im Stundungsantrag ist vom Steuerpflichtigen ein angemessener Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten.

    Stundungen sind zinspflichtig. Vom Fälligkeitstag der Steuerforderung an werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Stundungszinsen in Höhe von 0,5 v.H. pro Monat (= 6 % Zinsen pro Jahr) erhoben.

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_145596088

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    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2025

    Technisch geändert am 28.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

    mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden.

    Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung.

    Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1).

    Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich.

    Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

    Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit:

    • Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln)
    • Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt)
    • Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen)
    • Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ)

    Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen.

    Finanzen

    Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen.

    Telefon: 02361/583-0.

    Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de)

    Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959

    Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

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    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2025

    Technisch geändert am 03.07.2025

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Englisch

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    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024