Hundesteuer Ermäßigung
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    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre Hundesteueran- und abmeldungen können Sie sowohl im Steueramt, im Bürgerbüro als auch Online vornehmen.

    Zur An- und Abmeldung im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte über folgenden Link einen Termin:

    Terminvereinbarung Bürgerbüro

    Zur Online An- und Abmeldung nutzen Sie bitte den unten stehenden Link, unter den Onlinedienstleistungen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, d.h. sie kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.
    Derzeitige Steuersätze pro Jahr:

    1 Hund: 100 € 2 Hunde: je 130 € 3 oder mehr Hunde: je 160 € ein gefährlicher Hund: 640 € zwei oder mehr gefährliche Hunde: je 800 €

    Wer ist Steuerschuldner?

    Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter. Hundehalterin bzw. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem bzw. seinem Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird.
    Wann muss ich meinen Hund anmelden?
    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
    Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ihres Hauptwohnsitzes eine Anzeige nach dem Landeshundegesetz beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt zu erbringen sein könnte (auf Grund von Größe, Gewicht oder Rasse). Diesbezügliche Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Landeshundegesetz". Hierzu brauchen Sie einfach nur auf den unten aufgeführten Link "Landeshundegesetz" (Rechtsgrundlagen) zu klicken.
    ...und nach der Anmeldung?
    Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid.

    Gibt es Steuerbefreiungen und - ermäßigungen?
    Auf Antrag wird die Befreiung für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, gewährt. Bei Rettungshunden ist die Steuer ermäßigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für einen Wachhund eine Steuerbefreiung bzw. eine Ermäßigung geben. Auch Personen, die über wenig Einkommen verfügen, können eine Ermäßigung der Hundesteuer verlangen.
    ...und wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

    Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, so wird die Behörde einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Bußgelder im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

    Ihre Hundesteueran- und abmeldungen können Sie sowohl im Steueramt, im Bürgerbüro als auch Online vornehmen. Zur An- und Abmeldung im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte über folgenden Link einen Termin: Terminvereinbarung Bürgerbüro Zur Online An- und Abmeldung nutzen Sie bitte den unten stehenden Link, unter den Onlinedienstleistungen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, d.h. sie kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund. Derzeitige Steuersätze pro Jahr: 1 Hund: 100 € 2 Hunde: je 130 € 3 oder mehr Hunde: je 160 € ein gefährlicher Hund: 640 € zwei oder mehr gefährliche Hunde: je 800 € Wer ist Steuerschuldner? Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter. Hundehalterin bzw. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem bzw. seinem Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Wann muss ich meinen Hund anmelden? Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ihres Hauptwohnsitzes eine Anzeige nach dem Landeshundegesetz beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt zu erbringen sein könnte (auf Grund von Größe, Gewicht oder Rasse). Diesbezügliche Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Landeshundegesetz". Hierzu brauchen Sie einfach nur auf den unten aufgeführten Link "Landeshundegesetz" (Rechtsgrundlagen) zu klicken....und nach der Anmeldung? Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Gibt es Steuerbefreiungen und - ermäßigungen? Auf Antrag wird die Befreiung für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, gewährt. Bei Rettungshunden ist die Steuer ermäßigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für einen Wachhund eine Steuerbefreiung bzw. eine Ermäßigung geben. Auch Personen, die über wenig Einkommen verfügen, können eine Ermäßigung der Hundesteuer verlangen....und wenn ich meinen Hund nicht anmelde? Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, so wird die Behörde einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Bußgelder im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_123389018

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de
    Postfach-Adresse:
    Postfach: 1531
    Postleitzahl: 59335
    Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2025

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Fachbereich 2: Finanzen

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de
    Postfach-Adresse:
    Postfach: 1531
    Postleitzahl: 59335
    Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-200

    Fax: 02591 926-209

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2025

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung meines Hundes mitbringen?
    Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund:
    - Rasse
    - Größe
    - Gewicht
    - Anschaffungszeitpunkt
    Das Formular zur An- & Abmeldung eines Hundes finden Sie im Downloadbereich.

    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung meines Hundes mitbringen? Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund: - Rasse - Größe - Gewicht - Anschaffungszeitpunkt Das Formular zur An- & Abmeldung eines Hundes finden Sie im Downloadbereich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlagen (Ortsrecht):HundesteuersatzungRechtsgrundlagen (Allgemein):Gemeindeordnung NRWKommunalabgabengesetz NRWLandeshundegesetz NRW  

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024