Hundesteuer Ermäßigung
    99102013149000

    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt.

    Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen.

    Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt. Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen. Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_127011500

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2024
    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2.1 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4
    51766 Engelskirchen

    Kontakt speichern

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2026
    Technisch geändert am 31.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen. Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.
    Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen. Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.

    Typisierung

    5

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024