Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt. Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen. Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.
    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt. Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen. Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_127011500

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2024

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2.1 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02263 83-500

    E-Mail: steueramt@engelskirchen.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen. Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.
    Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen. Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024