Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt.
Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen.
Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.
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Hundesteuer
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Ansprechpartner
Hinweise (Besonderheiten)
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Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen