Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück.
Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.
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Hundesteuer
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Ansprechpartner
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen