Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück. Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.
    Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück. Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_128927247

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Abgaben und Zahlungsabwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: steueramt@erkelenz.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.
    Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024