Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anmelden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt, müssen sie ihn innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.Wenn Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW gehört, müssen Sie ihn zusätzlich bei der Überwachung Hundehaltung beim Ordnungsamt anmelden bzw. eine Haltungserlaubnis beantragen.Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".Bitte beachten Sie:Haben Sie Fragen zur Hundesteuer, dann kontaktieren Sie bitte unser Steueramt. Geht es um Fragen zur Anmeldung nach dem Landeshundegesetz (meldepflichtige Rassen), dann richten Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_121796679

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Überwachung nach dem Landeshundegesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732

    Fax: 0221 / 221-6569777

    E-Mail: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Athener Ring 4

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen. Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe un

    Fax: 0221 / 221-21689

    E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldeformulargegebenenfalls Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchesgegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie im Allgemeinen Gebührentarif die Tarifstelle 18a bis 18b.6

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an.Wenn Sie Ihren Hund nach dem Landeshundegesetz auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, können Gebühren anfallen:für große Hunde 25 Euro;für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen je nach Einzelfall. Bitte beachten Sie unsere Informationen unter "Ähnliche Dienstleistungen" dazu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de