Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
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Hundesteuer Ermäßigung
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Ansprechpartner
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732
Fax: 0221 / 221-6569777
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen. Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe un
Fax: 0221 / 221-21689
E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden