Hundesteuer Ermäßigung
    99102013149000

    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Halterin oder Halter des Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die durch eine selbstgehaltene Hündin geboren wurden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

    Anmeldung/Erlaubniserteilung nach dem Landeshundegesetz NRW

    Neben der Anmeldung eines Hundes bei der Steuerabteilung, muss die Haltung

    beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für die beiden letzten Kategorien ist die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Hundehaltung .

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_171687391

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2026
    Technisch geändert am 27.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2
    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2026
    Technisch geändert am 27.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2
    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt speichern

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2026
    Technisch geändert am 15.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kosten

    Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle

    • jährlich für 1 Hund: 100,00€
    • jährlich für 2 Hunde (je Hund): 120,00€
    • jährlich ab 3 Hunde (je Hund): 140,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Kamp-Lintfort zurückzugeben.

    Typisierung

    5

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024