Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Halterin oder Halter des Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die durch eine selbstgehaltene Hündin geboren wurden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Anmeldung/Erlaubniserteilung nach dem Landeshundegesetz NRW
Neben der Anmeldung eines Hundes bei der Steuerabteilung, muss die Haltung
- großer Hunde (§ 11 LHundG NRW)
- gefährlicher Hunde (§ 3 LHundG NRW)
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für die beiden letzten Kategorien ist die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Hundehaltung .
Online-Dienst
Hundesteuer Ermäßigung
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Ansprechpartner
Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Am Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort
Kontakt
E-Mail: steuerabteilung@kamp-lintfort.de
Telefon Festnetz: 0 28 42 / 912-362
Kosten
Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle
- jährlich für 1 Hund: 100,00€
- jährlich für 2 Hunde (je Hund): 120,00€
- jährlich ab 3 Hunde (je Hund): 140,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle
Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Kamp-Lintfort zurückzugeben.
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen