Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden. Nachweise können sein: Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc. Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_121848150

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    47877 Willich

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    formlos schriftlich oder per Antragsformular persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren

    Fristen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt eingehen. Bei Neuanmeldung kann der Antrag direkt beigefügt werden. Bei verspätetem Antragseingang wird die Steuervergünstigung ab dem übernächsten Monat gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de