Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.
Nachweise können sein:
- Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc.
- Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen
- Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden
Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.
Online-Dienst
Hundesteuer Ermäßigung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
- formlos schriftlich oder per Antragsformular
- persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen