Hundesteuer Ermäßigung
    99102013149000

    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.

    Nachweise können sein:

    • Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc.
    • Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen
    • Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden

    Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.

    Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden. Nachweise können sein: Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc. Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_121848150

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024
    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6
    47877 Willich

    Kontakt speichern

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024
    Technisch geändert am 08.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024
    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    • formlos schriftlich oder per Antragsformular
    • persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren
    formlos schriftlich oder per Antragsformular persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren

    Fristen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt eingehen. Bei Neuanmeldung kann der Antrag direkt beigefügt werden. Bei verspätetem Antragseingang wird die Steuervergünstigung ab dem übernächsten Monat gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    • 2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)
    2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)

    Typisierung

    5

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024