Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden. Diese Frist gilt auch, wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Zuzug aus einer anderen Stadt mitbringen, bei der Abschaffung und wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Wegzug aus Velbert mitnehmen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich zeitweilig von der Hundesteuer befreien zu lassen. Eine Steuerbefreiung setzt allgemein voraus, dass der Hund zuvor zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Ferner ist eine Steuerbefreiung weder auf andere Halterinnen und Halter noch auf andere Hunde übertragbar.
Online-Dienst
Hundesteuer
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Ansprechpartner
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
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Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen