Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung; Hundesteuer Ermäßigung; Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_129269661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2024

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Für Wachtendonk (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkPersonalausweisjeweiliger Vordruck
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkPersonalausweisjeweiliger Vordruck

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkHundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkHundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk2. Erhalt des Hundesteuerbescheids
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk2. Erhalt des Hundesteuerbescheids

    Kosten

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie jährliche Steuer beträgt wennnur ein Hund gehalten wird: 72,00 Eurozwei Hunde gehalten werden: 84,00 Eurodrei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euroein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Eurozwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie jährliche Steuer beträgt wennnur ein Hund gehalten wird: 72,00 Eurozwei Hunde gehalten werden: 84,00 Eurodrei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euroein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Eurozwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024