Hundesteuer Ermäßigung
    99102013149000

    Hundesteuer Ermäßigung

    Beschreibung

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.

    Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).

    Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung; Hundesteuer Ermäßigung; Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_129269661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2024

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 1.6 - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstraße 1

    47669 Wachtendonk

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2025

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk
    • Personalausweis
    • jeweiliger Vordruck
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkPersonalausweisjeweiliger Vordruck

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkHundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk

    1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk

    2. Erhalt des Hundesteuerbescheids

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk2. Erhalt des Hundesteuerbescheids

    Kosten

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk

    Die jährliche Steuer beträgt wenn

    • nur ein Hund gehalten wird: 72,00 Euro
    • zwei Hunde gehalten werden: 84,00 Euro
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro
    • ein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Euro
    • zwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie jährliche Steuer beträgt wennnur ein Hund gehalten wird: 72,00 Eurozwei Hunde gehalten werden: 84,00 Eurodrei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euroein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Eurozwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk

    Steuerermäßigung

    Steuervergünstigung wird gewährt für Wachhunde, für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde. Die Steuerermäßigung muss gesondert beantragt werden.

    Steuerbefreiung

    Eine Steuerbefreiung wird zum Beispiel gewährt für Blindenführhunde, Hunde zum Schutz blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen, Herdengebrauchshunde.

    Fälligkeit der Steuer

    Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und sodann vierteljährlich am 15.02, 15.05, 15.08, und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig.

    Kampfhunde

    Sog. Kampfhunde sind solche Hunde,

    1. die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund oder einer Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,
    2. die sich als bissig erwiesen haben,
    3. die in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben,
    4. die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

    Die Zuordnung solcher Hunde ergibt sich aus der Feststellung der örtlichen Ordnungsbehörde. Sog. Kampfhunde (gefährliche Hunde) sind insbesondere

    1. Pitbull-Terrier

    2. American Staffordshire Terrier

    3. Staffordshire Bullterrier

    4. Bullterrier

    5. American Bulldog

    6. Bullmastiff

    7. Mastiff

    8. Mastino Espanol

    9. Mastino Napoletano

    10. Fila Brasileiro

    11. Dogo Argentino

    12. Rottweiler

    13. Tosa Inu

    und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024