Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerNach der Hundesteuersatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund durch die Hundehalter innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben"), anzumelden.Hundeabmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Abmeldegrundes durch die Hundehalter unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich jedoch nicht telefonisch bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben") vorzunehmen. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerber anzugeben.Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden bzw. abzumelden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_123936533

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Steuer beträgt jährlich, wennnur ein Hund gehalten wird 70,00 Euro,zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund unddrei oder mehr Hunde gehalten werden 110,00 Euro je Hund.nur ein sogenannter "Kampfhund" gehalten wird 630,00 Eurozwei oder mehr sogenannte "Kampfhunde" gehalten werden 965,00 Euro je HundDie Hundesteuer wird jährlich jeweils zum 01.07. fällig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de