Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden. Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden: wenn Sie ihn neu aufgenommen haben, wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind. Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden. Ab dem Jahr 2025 verzichtet die Stadt Krefeld auf die bisher verwendeten physischen Hundesteuermarken. Stattdessen wird für jeden angemeldeten Hund eine digitale Hundesteuermarke als Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer in Form eines QR-Codes zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Der QR-Code wird auf dem Hundesteuerbescheid ausgewiesen und enthält die für eine Kontrolle wichtigen Informationen: Name Halterin/Halter, Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde, Postleitzahl der Anschrift.Sofern ein Hund im Haushalt durch einen anderen Hund – insbesondere unterschiedliche Rassen - ersetzt wird, muss daher zwingend eine entsprechende Mitteilung erfolgen. Nur so werden die korrekten Daten in der digitalen Hundesteuermarke ausgewiesen!Haben Sie keine digitale Hundesteuermarke (QR-Code) bzw. Ihren aktuellen Hundesteuerbescheid verloren?Dann beantragen Sie hier bitte umgehend eine Zweitausfertigung Ihres Hundesteuerbescheides!
    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden. Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden: wenn Sie ihn neu aufgenommen haben, wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind. Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden. Ab dem Jahr 2025 verzichtet die Stadt Krefeld auf die bisher verwendeten physischen Hundesteuermarken. Stattdessen wird für jeden angemeldeten Hund eine digitale Hundesteuermarke als Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer in Form eines QR-Codes zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Der QR-Code wird auf dem Hundesteuerbescheid ausgewiesen und enthält die für eine Kontrolle wichtigen Informationen: Name Halterin/Halter, Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde, Postleitzahl der Anschrift.Sofern ein Hund im Haushalt durch einen anderen Hund - insbesondere unterschiedliche Rassen - ersetzt wird, muss daher zwingend eine entsprechende Mitteilung erfolgen. Nur so werden die korrekten Daten in der digitalen Hundesteuermarke ausgewiesen!Haben Sie keine digitale Hundesteuermarke (QR-Code) bzw. Ihren aktuellen Hundesteuerbescheid verloren?Dann beantragen Sie hier bitte umgehend eine Zweitausfertigung Ihres Hundesteuerbescheides!

    Online-Dienst

    Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100002_121808706

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersstraße 9

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30; Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    Fax: 0 21 51 / 86-1740

    E-Mail: hundesteuer@krefeld.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    AnmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.AbmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.Entsprechende Online-Formulare stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
    AnmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.AbmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.Entsprechende Online-Formulare stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024