Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 01.01.2023Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.Weitere Informationen erhalten Sie in der Hundesteuersatzung, 153 KB, PDF , in einem Informationsblatt, 672 KB, PDF sowie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von HundenHunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100002_123927326

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstraße 11

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27678

    Fax: +49 231 50-27678

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund 01.01.2023, 153 KB, PDF

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English