Hundesteuer Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Der Steuersatz kann sich deshalb für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen.
Die jeweiligen Steuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt, die Sie im Ortsrecht der Stadt Espelkamp finden.
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Ansprechpartner
2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
- Hundesteuersatzung der Stadt Espelkamp
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen