Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer ist eine der ältesten sog. Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, Hundehaltung im Stadtgebiet zu beschränken.Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.Jeder Halter ist verpflichtet, den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.Weiterführende Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122630691

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 45

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1928

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1210

    E-Mail: m.kindler@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung HundesteuerAbmeldung HundesteuerAntrag auf Hundesteuerermäßigung/-befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 74,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 288,00 Euro; e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 480,00 Euro je Hund. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen sind insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English