Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hundehalter*in zahlen. Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie in unserer Hundesteuersatzung Hier geht es zum Datenschutzinformationsblatt

    Online-Dienst

    Hund steuerlich anmelden / abmelden

    ID: L100002_123057200

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei, Steuern und Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden. Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt: bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen "B,BL,aG,H,Gl" benötigt für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt. Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English