Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hundehalter in Bielefeld ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde. Als Nachweis für diese Anmeldung erhält der Hundehalter ab 2024 mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung mit QR-Code übersandt, die auf dem Smartphone in der Bürgerservice-App gespeichert werden kann (Digitale Hundemarke). Dadurch kann nachgewiesen werden, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Dieser Nachweis ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist. Alternativ kann die übersandte Bescheinigung auch in Papierform mitgeführt werden. In gewissen Abständen wird eine Hundebestandsaufnahme durch das Amt für Finanzen durchgeführt, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann direkt online vorgenommen werden. Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.

    Online-Dienst

    Hund steuerpflichtig anmelden

    ID: L100002_122696186

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Amt für Finanzen Geschäftsbereich Steuern Abteilung Grundbesitzabgaben, Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer (Automaten)

    Beschreibung

    Amt für FinanzenGeschäftsbereich SteuernAbteilung Grundbesitzabgaben, Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer (Automaten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6467

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: amt200@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei formloser schriftlicher Anmeldung oder persönlicher Vorsprache: Name und Anschrift des neuen Halters Name und Anschrift des bisherigen Halters / Züchters / Tierheims Abgabevertrag mit dem bisherigen Halter / Züchter / Tierheim Datum des Eigentümerwechsels Gesamtanzahl der Hunde im Haushalt gewünschtes Zahlungsintervall für die Hundesteuer (jährlich / quartalsweise) eventuell Unterlagen bei Antrag auf Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen: schriftliche Vollmacht vom zukünftigen Hundehalter Ausweis des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundehalterin/Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich. Die Anmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich. Für die Anmeldung in der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich. Über die Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse bzw. einen gefährlich eingestuften Hund mit anzumelden.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gültigkeitsdauer des Nachweises kann jeweils der übersandten Bescheinigung zur Erstellung der digitalen Hundemarke entnommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Anmeldung zur Hundesteuer wird ein Steuerbescheid erlassen. Damit wird immer auch der erforderliche Nachweis zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English