Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteueranmeldung Für die Hundehaltung im Stadtgebiet ist eine Hundesteuer zu zahlen.Hier können Sie sich über die aktuelle Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Bergisch Gladbach informieren! Steuerpflichtig sind Siewenn Sie einen Hund oder mehrere Hunde in Ihrem Haushalt für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen haben. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern/in gemeinsam gehalten.wenn Sie einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen haben oder auf Probe oder zum Anlernen halten und nicht nachweisen können, dass der Hund bereits andernorts versteuert wird. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung des Hundes erfolgen. Nach der Anmeldung (s. unter Formulare & Informationen) erhält der/die Hundehalter/in mit dem Steuerbescheid die Steuermarke(n). Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Marke muss eine neue Marke gegen eine Gebühr erworben werden. (s. auch unter: Hinweise rund um die Hundesteuermarke) Hundesteuerabmeldung Bei Wegzug aus der Stadt Bergisch Gladbach bzw. wenn der Hund abgegeben wird, entläuft oder stirbt, ist dies innerhalb von 2 Wochen unter Rückgabe der Hundesteuermarke dem Fachbereich Finanzen- Steuerwesen- schriftlich per Abmeldeformular (s. unter Formulare & Informationen) mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt bzw. in dem das Ereignis eintrat. Achtung: Im Fall Ihres Wegzuges wird der Hund nicht automatisch im Rahmen Ihrer Abmeldung beim Bürgerbüro mit abgemeldet. Sie müssen sich eigenständig beim Steuerwesen melden (s. unten genannten Dienststelle) und Ihren Hund abmelden. Sonstiges An- bzw. Abmeldeformulare sind bei der zuständigen Dienststelle (s. unten), im Bürgerbüro oder hier unter Formulare & Informationen erhältlich. Sie sind verpflichtet, alle für die Besteuerung notwendige Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Dazu gehört insbesondere die Angabe der Rasse des Hundes.Link zum BundesjustizamtHinweise rund um die Hundesteuermarke: Passen Sie gut auf die Hundesteuermarke auf, denn mit der Hundesteuermarke weisen Sie nach, dass Sie Ihren Hund ordnungsgemäß angemeldet und versteuert haben.nach der Anmeldung erhält jeder Hund eine Hundesteuermarke,da es sich um eine Dauermarke handelt, muss diese bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden,die Hundesteuermarke darf nicht auf einen anderen Hund übertragen werden,jeder Hund muss die Hundesteuermarke außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes deutlich sichtbar tragen,bei Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke muss eine neue Hundesteuermarke gegen eine Gebühr erworben werden. Um eine solche Ersatzhundesteuermarke zu erhalten, melden Sie sich bitte persönlich oder formlos schriftlich unter Angabe Ihres Kassenzeichens, Ihrer Anschrift und Unterschrift beim Fachbereich Finanzen- Kommunalsteuern. Steuerbefreiung oder -ermäßigung (auf schriftlichen Antrag) Hunde, die für Blinde, Taube oder sonst. hilflose Personen benötigt werden - erforderlich: Schwerbehindertenausweis (Merkmal B, BL, aG, H) oder ärztliches Attest, Eignung des Hundes: 100% ErmäßigungHunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40 SGB-XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46 SGB XII) oder denen einkommensmäßig gleichstehenden Personen, sofern nur ein Hund gehalten wird: 100% ErmäßigungHunde von Empfängern von Arbeitslosengeld II (§§ 19- 27 SGB II) oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen: 50% Ermäßigung sofern nur 1 Hund gehalten wirdMelde-, Sanitäts oder Schutzhunde, erforderlich ist ein Nachweis über Ausbildung und Verwendung des Hundes (z.B. Rettungshundestaffel): 50% Ermäßigung BUNDESJUSTIZAMT

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122669790

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Bergisch Gladbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

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    Rechtliche GrundlagenAktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Kosten

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    Gebühr/KostenJährlich Steuersätze ab 01.05.2011 ein Hund 100,00 Euro zwei Hunde (je Hund) 114,00 Euro drei oder mehr Hunde (je Hund) 128,00 Euro ein sog. gefährlicher Hund 672,00 Euro zwei oder mehrere sog. gefährliche Hunde (je Hund) 840,00 EuroErsatz-Hundesteuermarke3,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English