Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Eschweiler ist hundesteuerpflichtig. Die An- und Abmeldung eines Hundes ist gebührenfrei. SteuerbefreiungEine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für die Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen Personen dienen, jedoch nur für einen Hund. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" besitzen. Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die der Halter nachweislich vom Tierheim Aachen übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt höchstens für 2 Jahre, beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist, jedoch nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes schriftlich bei der Stadt Eschweiler zu stellen. SteuerermäßigungFür Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19- 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.Ferner wird auf Antrag die Steuer für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Eschweiler anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Steuerbefreiung/SteuerermäßigungDer Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss schriftlich bei der Stadt gestellt werden. Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzuzeigen. An- und AbmeldungDie Anmeldung sowie die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen. Sollten Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung vorliegen, so kann diese direkt mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Wird ein Hund ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen gehalten, so wird eine Befreiung von der Hundesteuer ausgesprochen. Dies gilt jedoch nur für einen Hund. Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes wird unter gewissen Umständen für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden gewährt. Auch für Hundehalter, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, wird auf Antrag die Ermäßigung der Hundesteuer gewährt. Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen. OrdnungswidrigkeitenEine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten oder unter falscher Rasse angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zuständigkeiten:Hundehalter A-K: Frau FoersterHundehalter L-Z: Frau Gronen Weitere Informationen sind dem kleinen Wegweiser durch die Abteilung Steuern und Abgaben zu entnehmen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122855593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen. Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolentano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Weitere Informationen finden Sie unter Verwandte Dienstleistungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung sowie die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird. Wird ein Hund aus dem Tierheim Aachen übernommen, so ist der Hund für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist jährlich am 01.07.fällig. Auf Antrag wird jedoch eine vierteljährliche Zahlungsweise zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. gewährt. Diese Regelung soll insbesondere für die Besitzer mehrerer Hunde bzw. die Halter von gefährlichen Hunden gelten. Es wird gebeten, im Bedarfsfall einen entsprechenden Antrag möglichst zu Jahresbeginn zu stellen. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhandengekommen oder eingegangen oder aus der Stadt Eschweiler weg gezogen ist, abzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English