Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Willich anmelden. Steuerpflichtig ist der/ die Hundehalter:in. Hundehalter:in ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Halter oder Halterin gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner:innen. Als Hundehalter:in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Hundesteuermarke Nach Anmeldung des Hundes erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Unter bestimmten Voraussetzungen - gemäß der Hundesteuersatzung - können Hunde von der Hundesteuer befreit werden oder kann die Hundesteuer ermäßigt werden. Hundesteuer Anzahl gehaltener Hunde je Hund 1 Hund 120,00 Euro 2 Hunde 150,00 Euro 3 oder mehr Hunde 180,00 Euro 1 gefährlicher Hund 700,00 Euro 2 oder mehr gefährliche Hunde 850,00 Euro Sie haben einen großen Hund? Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen. Dann ist eine separate Anmeldung des Hundes über den Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung notwendig.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100002_121848155

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    47877 Willich

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Tierschutzvertrag o.ä.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzung des Online - Formulars persönliche Anmeldung in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren

    Fristen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hund muss grunsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt zur Hundesteuer angemeldet werden; auch Welpen der eigenen Hündin - innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. auch bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist. auch bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 Tagen (bis zum Erhalt des Bescheides inkl. Hundemarke)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English