Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Heiligenhaus einen Hund halten, ist dies steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat muss der Hund beim Amt für Finanzservice angemeldet werden. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit nach der Anschaffung des Tieres oder nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu ein ausgefülltes Anmeldeformular. Anmeldeformulare sind auch im Bürgerbüro auf der Hauptstraße 159 in 42579 Heiligenhaus erhältlich. Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugesandt oder im Bürgerbüro direkt ausgehändigt, die Ihr Hund tragen muss. Die Steuerpflicht beginnt im Monat der Anschaffung oder des Zuzugs aus einer anderen Gemeinde und endet im Ablaufmonat, in dem der Hund nicht mehr in Ihrem Besitz ist oder Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind. Falls der Hund verstorben ist oder aus anderen Gründen nicht mehr bei Ihnen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich über das Abmeldeformular gemeldet werden. Hunde, die aus dem Tierschutz übernommen werden, werden ab dem dritten Monat nach Übernahme steuerpflichtig. Hierzu wird unbedingt eine Kopie des Übernahmevertrags aus dem Tierschutz benötigt. Zusätzliche Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122999026

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.2.1 Kämmerei

    Beschreibung

    Die Kämmerei deckt den finanzwirtschaftlichen Bereich der Stadtverwaltung ab. Hierzu gehört insbesondere die Erhebung von Steuern und Grundabgaben (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Abfallangelegenheiten), die Zentrale Vergabestelle, die Erhebung von Erschließungskostenbeiträgen, die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, die internen Steuerangelegenheiten, das Fördermittel- und Projektmanagement und die Darlehensverwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer werden im Regelfall keine Unterlagen benötigt. Bei der Beantragung von Befreiung oder Ermäßigung sind Nachweisbelege für die Berechtigung, wie beispielsweise der Übernahmevertrag aus dem Tierheim, vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abgabenordnung Kommunalabgabengesetz NRW Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 4 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer sind unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise für Jagd- oder Assistenzhunde. Bürger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Für die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular. Nachweise müssen unbedingt beigefügt werden. Diese Ermäßigungen gelten jedoch nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English