Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100002_123894289

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wachtendonk wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkPersonalausweisjeweiliger Vordruck

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkHundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk2. Erhalt des Hundesteuerbescheids

    Kosten

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie jährliche Steuer beträgt wennnur ein Hund gehalten wird: 72,00 Eurozwei Hunde gehalten werden: 84,00 Eurodrei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euroein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Eurozwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English