Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre Hundesteueran- und abmeldungen können Sie sowohl im Steueramt, im Bürgerbüro als auch Online vornehmen. Zur An- und Abmeldung im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte über folgenden Link einen Termin: Terminvereinbarung Bürgerbüro Zur Online An- und Abmeldung nutzen Sie bitte den unten stehenden Link, unter den Onlinedienstleistungen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, d.h. sie kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund. Derzeitige Steuersätze pro Jahr: 1 Hund: 100 € 2 Hunde: je 130 € 3 oder mehr Hunde: je 160 € ein gefährlicher Hund: 640 € zwei oder mehr gefährliche Hunde: je 800 € Wer ist Steuerschuldner? Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter. Hundehalterin bzw. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem bzw. seinem Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Wann muss ich meinen Hund anmelden? Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ihres Hauptwohnsitzes eine Anzeige nach dem Landeshundegesetz beim Fachbereich 4 / Ordnungsamt zu erbringen sein könnte (auf Grund von Größe, Gewicht oder Rasse). Diesbezügliche Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Landeshundegesetz". Hierzu brauchen Sie einfach nur auf den unten aufgeführten Link "Landeshundegesetz" (Rechtsgrundlagen) zu klicken....und nach der Anmeldung? Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Gibt es Steuerbefreiungen und - ermäßigungen? Auf Antrag wird die Befreiung für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, gewährt. Bei Rettungshunden ist die Steuer ermäßigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für einen Wachhund eine Steuerbefreiung bzw. eine Ermäßigung geben. Auch Personen, die über wenig Einkommen verfügen, können eine Ermäßigung der Hundesteuer verlangen....und wenn ich meinen Hund nicht anmelde? Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, so wird die Behörde einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Bußgelder im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_123388113

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Finanzen

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-200

    Fax: 02591 926-209

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Steuern und Abgaben

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung meines Hundes mitbringen? Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund: - Rasse - Größe - Gewicht - Anschaffungszeitpunkt Das Formular zur An- & Abmeldung eines Hundes finden Sie im Downloadbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de