Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann muessen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Hundehalterin oder Hundehalter muessen Sie Ihren Hund in den folgenden Faellen von der Hundesteuer abmelden: Tod des Tieres,Verlust des Tieres,Abgabe des Tieres (Veraeusserung oder Verschenkung)Abgabe des Tieres ins TierheimUmzug in eine andere Stadt oder GemeindeDie entsprechende Hundesteuermarke fuer den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestaetigung oder einen geaenderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.Zustaendig sind die oertlichen Steuerbehoerden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100002_121741763

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02871 953-2400

    E-Mail: buergerbuero@bocholt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Tod des Hundes: Bescheinigung vom Tierarzt oder TierkoerperbeseitigungsanlageBei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: Schenkungs-, Ueberlassungs- oder KaufvertragAnschrift der neuen Hundehalterin / des neuen HundehaltersBei Abgabe ins Tierheim: Aufnahmebescheinigung des TierheimsBei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:Um-/AnmeldebestaetigungIn jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Staedte und Gemeinden.

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.Wenn diese ein Onlineformular anbietet, fuellen Sie dieses aus, fuegen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.Anschliessend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.Ein geaenderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unabhaengig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes fuer das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de