Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Eschweiler ist hundesteuerpflichtig. Die An- und Abmeldung eines Hundes ist gebührenfrei. SteuerbefreiungEine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für die Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen Personen dienen, jedoch nur für einen Hund. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" besitzen. Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die der Halter nachweislich vom Tierheim Aachen übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt höchstens für 2 Jahre, beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist, jedoch nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes schriftlich bei der Stadt Eschweiler zu stellen. SteuerermäßigungFür Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19- 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.Ferner wird auf Antrag die Steuer für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Eschweiler anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Steuerbefreiung/SteuerermäßigungDer Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss schriftlich bei der Stadt gestellt werden. Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzuzeigen. An- und AbmeldungDie Anmeldung sowie die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen. Sollten Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung vorliegen, so kann diese direkt mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Wird ein Hund ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen gehalten, so wird eine Befreiung von der Hundesteuer ausgesprochen. Dies gilt jedoch nur für einen Hund. Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes wird unter gewissen Umständen für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden gewährt. Auch für Hundehalter, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, wird auf Antrag die Ermäßigung der Hundesteuer gewährt. Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen. OrdnungswidrigkeitenEine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten oder unter falscher Rasse angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zuständigkeiten:Hundehalter A-K: Frau FoersterHundehalter L-Z: Frau Gronen Weitere Informationen sind dem kleinen Wegweiser durch die Abteilung Steuern und Abgaben zu entnehmen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122854497

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen. Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolentano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Weitere Informationen finden Sie unter Verwandte Dienstleistungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung sowie die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird. Wird ein Hund aus dem Tierheim Aachen übernommen, so ist der Hund für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist jährlich am 01.07.fällig. Auf Antrag wird jedoch eine vierteljährliche Zahlungsweise zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. gewährt. Diese Regelung soll insbesondere für die Besitzer mehrerer Hunde bzw. die Halter von gefährlichen Hunden gelten. Es wird gebeten, im Bedarfsfall einen entsprechenden Antrag möglichst zu Jahresbeginn zu stellen. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhandengekommen oder eingegangen oder aus der Stadt Eschweiler weg gezogen ist, abzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de