Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Heiligenhaus einen Hund halten, ist dies steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat muss der Hund beim Amt für Finanzservice angemeldet werden. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit nach der Anschaffung des Tieres oder nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu ein ausgefülltes Anmeldeformular. Anmeldeformulare sind auch im Bürgerbüro auf der Hauptstraße 159 in 42579 Heiligenhaus erhältlich. Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugesandt oder im Bürgerbüro direkt ausgehändigt, die Ihr Hund tragen muss. Die Steuerpflicht beginnt im Monat der Anschaffung oder des Zuzugs aus einer anderen Gemeinde und endet im Ablaufmonat, in dem der Hund nicht mehr in Ihrem Besitz ist oder Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind. Falls der Hund verstorben ist oder aus anderen Gründen nicht mehr bei Ihnen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich über das Abmeldeformular gemeldet werden. Hunde, die aus dem Tierschutz übernommen werden, werden ab dem dritten Monat nach Übernahme steuerpflichtig. Hierzu wird unbedingt eine Kopie des Übernahmevertrags aus dem Tierschutz benötigt. Zusätzliche Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122999023

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.2.1 Kämmerei

    Beschreibung

    Die Kämmerei deckt den finanzwirtschaftlichen Bereich der Stadtverwaltung ab. Hierzu gehört insbesondere die Erhebung von Steuern und Grundabgaben (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Abfallangelegenheiten), die Zentrale Vergabestelle, die Erhebung von Erschließungskostenbeiträgen, die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, die internen Steuerangelegenheiten, das Fördermittel- und Projektmanagement und die Darlehensverwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer werden im Regelfall keine Unterlagen benötigt. Bei der Beantragung von Befreiung oder Ermäßigung sind Nachweisbelege für die Berechtigung, wie beispielsweise der Übernahmevertrag aus dem Tierheim, vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abgabenordnung Kommunalabgabengesetz NRW Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 4 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer sind unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise für Jagd- oder Assistenzhunde. Bürger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Für die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular. Nachweise müssen unbedingt beigefügt werden. Diese Ermäßigungen gelten jedoch nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de