Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Zu versteuern sind grundsätzlich alle Hunde, die in der Gemeinde Wachtendonk gehalten werden. Ausnahmen hierzu regeln die Paragraphen 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk.Jeder Hundehalter ist daher verpflichtet, seine(n) Hund(e) binnen 14 Tagen nach Anschaffung des/der Hunde(s) bzw. Zuzug nach Wachtendonk anzumelden. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter(in).Alle in einem gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten und sind als Zweit- , Dritt- oder weiterer Hund zu versteuern.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100002_123894291

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 1.6 - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstraße 1

    47669 Wachtendonk

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 2836 9155-700

    Fax: steuernundabgaben@wachtendonk.

    E-Mail: +49 2836 9155-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkPersonalausweisjeweiliger Vordruck

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkHundesteuersatzung der Gemeinde Wachtendonk

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wachtendonk1. Einreichung der Hundeanmeldung/-abmeldung im Steueramt der Gemeinde Wachtendonk2. Erhalt des Hundesteuerbescheids

    Kosten

    Hinweise für Wachtendonk: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde WachtendonkDie jährliche Steuer beträgt wennnur ein Hund gehalten wird: 72,00 Eurozwei Hunde gehalten werden: 84,00 Eurodrei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euroein sog. Kampfhund gehalten wird: 492,00 Eurozwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden: 732,00 Euro je Hund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de