Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken. Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes kann beim Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern erfolgen als Online-Dienstleistung auf dieser Seite, telefonisch unter 02323/16-4529 oder per Telefax an 02323/1612339220. Sie können Ihren Hund persönlich in folgender Dienststelle anmelden oder abmelden: Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern, Zimmer 612, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_123089727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 25/1 - Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung stellt die Höhe der städtischen Steuern fest und verschickt die entsprechenden Bescheide für: Grundsteuer Gewerbesteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Wettbürosteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiligrathstraße 12

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1628

    Fax: 02323 16-12339220

    E-Mail: steueramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Abmeldung: Tierarztbescheinigung, Kaufvertrag, Abnahmevertrag usw.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Herne, Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de