Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Hövelhof: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Anmeldung von Hunden sind je nach Kategorie des Hundes unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg. Kleine Hunde haben dementsprechend eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm oder wiegen unter 20 Kg. Anmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz. Das sind folgende Rassen: 1. Alano2. American Bulldog3. American Staffordshire Terrier4. Bullmastiff5. Bullterrier6. Dogo Argentino7. Fila Brasileiro8. Mastiff9. Mastino Espanol10. Mastino Napoletano11. Pitbull Terrier12. Rottweiler13. Staffordshire Bullterrier14. Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz Gefährliche Hunde sind:1. American-Staffordshire-Terrier2. Bull-Terrier3. Pitbull-Terrier4. Staffordshire-Bullterrier5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen 6. nach Einstufung im Einzelfall In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.

    Online-Dienst

    Hunde An- und Abmeldungen

    ID: L100002_122587378

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Nordrhein-Westfalen

    33155 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kämmereiamt

    Beschreibung

    1. Obergeschoss

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Nordrhein-Westfalen

    33155 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kleine Hunde (Widerristhöhe von weniger als 40 cm und leichter ist als 20 kg)Mitzubringen sind: Personalausweis Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig Große Hunde (Widerristhöhe ab 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg)Mitzubringen sind: Personalausweis Heimtierausweis Sachkundenachweis/Halterbescheinigung Chipnummer Nachweis der Haftpflichtversicherung Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig Gefährliche Hunde oder ListenhundeMitzubringen sind: Personalausweis Heimtierausweis inkl. Chipnummer Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt Nachweis der Haftpflichtversicherung Führungszeugnis Es wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig Nachweis über ausbruchsichere Unterbringung (bei gefährlichen Hunden) Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de