Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", "GL" oder "H" besitzen. Für Hunde, die ab dem 01.01.2020 von ihrem Halter / ihrer Halterin nachweislich aus der Einrichtung des Tierschutzvereines Lübbecke und Umgebung e.V.(Tierheim Lübbecke, Heuweg 141, 32312 Lübbecke) in seine/ihre Wohnung übernommen worden sind, wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) ist vorzulegen. Für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II und XII und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund.

    Online-Dienst

    Hundehaltung: Hundesteuer-Vergünstigung

    ID: L100002_121944681

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Stemwede

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung der Hundesteuer-Vergünstigung ist schriftlich oder per Mail möglich. Kontaktieren Sie hierzu einfach die zuständige Sachbearbeiterin.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de