Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück ist steuerpflichtig. Schaffen Sie sich einen Hund an, muss dieser daher innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück angemeldet werden. Die Hundesteuer wird jährlich berechnet und ist zum 01.07. eines Jahres fällig. Die Höhe der Hundesteuer ist abhängig von den im Haushalt lebenden Hunden. Gefährliche Hunde werden mit dem 10-fachen Steuersatz berechnet. Eine Auflistung aller dazugehörigen Rassen finden Sie in der städtischen Hundesteuersatzung (PDF-Datei). Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit dem Ablauf des Monats in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer #OnlineDL#

    ID: L100002_123603049

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Abteilung Finanzmanagement und Abgabewesen gehört u.a. das strategische Finanzmanagement, die Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltung sowie die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen. Im Bereich Abgabewesen werden die kommunalen Steuern sowie Abfall-, Abwasser und Straßenreinigungsgebühren erhoben. Auch die Organisation von Abfallentsorgung und Straßenreinigung ist Aufgabe der Abteilung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuerlich benötigte Unterlagen Unterlagen sind bei der Anmeldung nur dann erforderlich, wenn Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung (siehe auch Abschnitt "Kosten") geltend machen wollen. Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde: Prüfungzeugnis Verwendung des Hundes muss in geeigneter Weise glaubhaft gemacht werden. Hunde aus einem anerkannten Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung: Übernahmevertrag Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II: Leistungsbescheid. Hunde, die ausschließlich dem Schutz/der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis der Merkmale "B", "BL", "aG", "H" dienen: Kopie des Ausweises. Bei großen Hunden benötigte Unterlagen Wenn Sie einen großen Hund anmelden möchten, werden zudem folgende Unterlagen für die ordnungsbehördliche Anmeldung benötigt: Sachkundenachweis oder ein JagdscheinDer Sachkundenachweis kann von Tierärzt*innen oder einer anerkannten sachverständigen Person ausgestellt werden. Tierärzt*innen, Polizeihundeführer*innen und Personen, die nach § 10 Abs. 3 LHundG Sachkundebescheinigungen ausstellen dürfen gelten als sachkundig und benötigen keinen gesonderten Nachweis. Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) Nachweis über eine Mikrochipkennzeichnung des Hundes In Einzelfällen auf Anordnung der Behörde: Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis). Die Nachweise können während der Online-Meldung hochgeladen werden. Bitte fassen sie mehrseitige Dokumente in einer PDF-Datei zusammen. Alternativ sind die Nachweise innerhalb von 14 Tagen nachzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    der Hund muss angemeldet werden, wenn er im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück gehalten wird. Bei Haltung von großen Hunden, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreichen gelten folgende Haltungsvoraussetzungen: Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 Landeshundegesetz - Sie dürfen insbesondere nicht gegen bestimmte Vorschriften des Tierschutz-, Waffen-, Jagd- oder Hunderechts verstoßen haben, nicht wegen gewisser Straftaten rechtskäftig verurteilt worden sein, nicht aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung unter Betreuung stehen und weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig sein. eine besondere Haftpflichtversicherung (siehe "erforderliche Unterlagen") Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung (PDF-Datei) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den Punkt "Dienste" können Sie Ihren Hund online an- oder abmelden. Sofern Sie eine Steuerermäßigung oder Befreiung beantragen, können Sie die erforderlichen Nachweise direkt hochladen. Die Hundesteuermarke und den Gebührenbescheid mit den Zahlungsinformationen erhalten Sie mit der Post. Hunde welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu melden. Mit Ihrem Einverständnis werden beide Meldungen im Online-Verfahren miteinander kombiniert. Falls es sich um einen gefährlichen Hund oder Hund bestimmter Rassen handelt, benötigen Sie im Vorfeld eine Erlaubnis zur Hundehaltung.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt. Bei Zuwachs von im Haushalt gehaltener Hündin: Zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 14 Tage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de