Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten. Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen. Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122826316

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuerbereich

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter des Bereichs Steuern erheben Steuern und Gebühren auf Grundlage der örtlichen Satzungen der Stadt Emsdetten und setzen diese fest. Zu den Steuern zählen: Grundsteuern, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer. Zu den Gebühren zählen: Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebühren für Unterhaltungsverbände und Regen- und Schmutzwassergebühren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de