Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Oer-Erkenschwick: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuer Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden zu privaten Zwecken. Die Steuerpflicht gilt auch für Hunde, die zur Pflege, zur Probe oder zur Ausbildung gehalten werden. Die Steuer wird nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oer-Erkenschwick vom 20.12.2012 erhoben. An- und AbmeldungAls Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an - oder abzumelden. An- und Abmeldungen können durch persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürgerbüro, schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Bitte benutzen Sie das An- und Abmeldeformular. Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekannt zu geben. Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen. Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich. Mit der Abmeldung ist dann die Hundesteuermarke zurückzugeben. Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden. Zusätzlich sind folgende Hunde beim Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick an- bzw. abzumelden: Große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg und mehr Gefährliche Hund und Hunde einer bestimmten Rasse sowie deren Kreuzungen Weitere Informationen auch zu evtl. Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen finden Sie in der Hundesteuersatzung oder bei den Informationen zum Landeshundegesetz NRW. Steuersätze 96,00 €, wenn ein Hund gehalten wird 108,00 € je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden 120,00 € wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird ein Steuersatz von 288,00 € oder mehr (je nach Anzahl der Hunde) erhoben. Siehe hierzu auch Hundesteuersatzung Zuständiger Fachbereich der Stadtverwaltung: Bereich Ordnungswesen - Hunde

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    Hundesteuer Befreiung

    ID: L100002_126725232

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    Ansprechpartner

    Ordnungswesen - Hunde

    Beschreibung

    Hundesteuer:Raum 1.013 / Telefon: 0 23 68 / 691 - 273 Landeshundegesetz:Raum 1.004 / Telefon: 0 23 68 / 691 - 212

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 273 und 02368 /

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: infohunde@oer-erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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