Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_123635419

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung: Frau Marion Becker (Buchstaben A - H) Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften) Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z) Bei der Anmeldung des Hundes sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Kaufquittung etc.) vorzulegen. Geben Sie bitte bei der Abmeldung Ihres Hundes die Hundesteuermarke zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de